Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art. 1 Geltungsbereich
1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsbereich des Vereins „compas – Institut für naturund
tiergestützte Interventionen“, Aeussere Baselstrasse 383, 4125 Riehen, nachfolgend „Verein“ genannt.
2 Der Verein erbringt entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen und Kurse im Zusammenhang mit dem Zweck des Vereins
gemäss seinen Statuten (Art. 2 der Statuten vom 13. Februar 2020).
3 Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche der Verein direkt oder indirekt
gegenüber dem Kunden erbringt.

Art. 2 Vertragsabschluss
1 Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz des Angebots bettreffend den Bezug von Dienstleitungen bzw. den
Besuch von Kursen durch den Kunden zustande; insbesondere durch Unterzeichnung der Anmeldung zum Kurs.
2 Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen oder Kurse in
Anspruch nimmt.

Art. 3 Preise
1 Die Preise verstehen sich alle in Schweizer Franken (CHF).
2 Der Verein behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Preise.

Art. 4 Bezahlung
1 Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Beitrag innert 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
2 Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt, noch schriftlich und begründet Einwände
dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und der Verein kann, soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung bei
allen Dienstleistungen und Kursen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen
und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
3 Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die dem Verein durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde
dem Verein den gesetzlichen Verzugszins von 5 Prozent sowie eine Mahngebühr von CHF 20.- für die erste Mahnung. Bei
jeder weiteren Mahnung erhöht sich die Mahngebühr um jeweils CHF 10.-.
4 Der Verein kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen.

Art. 5 Pflichten des Vereins
1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt der Verein seine Verpflichtungen durch Erbringung der vereinbarten
Dienstleistung bzw. durch Durchführung des Kurses.
2 Der Verein hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung seiner vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.

Art. 6 Pflichten des Kunden
1 Das Abschliessen einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Unfallversicherung (inkl. Reitunfälle) ist Sache des
Teilnehmers.
2 Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung bzw. des Kurses durch den
Verein erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Mit der Unterschrift zur Anmeldung bekräftigt er zudem, die Hinweise zu
Kleidung, Sicherheit und Administration gelesen und verstanden zu haben. Mit der Unterschrift gelten sie als akzeptiert.
3 Mit Unterschreiben der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer die anfallenden Gebühren zu bezahlen. Im
Verhinderungsfall werden die Gebühren gemäss der Vereinbarung vollumfänglich in Rechnung gestellt.
4 Im Verhinderungsfall besteht kein Anrecht auf eine Rückvergütung.

Art. 7 Rücktritt
Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Die
zurücktretende Partei hat, wenn der Kurs bereits angefangen hat, diesen vollumfänglich zu entgelten.

Art. 8 Haftung
Jegliche Haftung wird seitens des Vereins und all seiner Mitglieder sowie allfälliger Hilfspersonen ausgeschlossen.

Art. 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

Art. 10 Höhere Gewalt
Der Verein haftet nicht, wenn die Erbringungen der Dienstleistungen und Kurse aufgrund höherer Gewalt zeitweise
unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist.

Art. 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel.